| Die Prüfung | Die Universelle Menschenrechtsprüfung ist die alle vier Jahre stattfindende Überprüfung der Implementierung von Menschenrechtsverpflichtungen der UN-Mitgliedsstaaten durch den UN-Menschenrechtsrat.
Ziel der Überprüfung ist die Verbesserung der Menschenrechtssituation in jedem der 192 UN-Mitgliedsstaaten. Die UNO startete mit dieser Überprüfung im April 2008. Die erste Überprüfung Österreichs wird im Jänner 2011 im UN-Menschenrechtsrat in Genf erfolgen. |
| Was ist neu? | Im Vergleich zu den gängigen Staatenberichtsverfahren zu thematischen Menschenrechtskonventionen, die zum Teil bereits lange Tradition haben, ist die Universelle Menschenrechtsprüfung ein neuer Kontrollmechanismus, der eine umfassende Überprüfung sämtlicher Menschenrechtsinstrumente beinhaltet. |
| Das Verfahren | Die Menschenrechtssituation in den UN-Mitgliedsstaaten wird mit diesem Mechanismus alle vier Jahre einer eingehenden Prüfung unterzogen: 48 Staaten werden jährlich in drei Sitzungen des UN-Menschenrechtsrats geprüft – das sind 16 Staaten pro Sitzung.
Das Ergebnis jeder Prüfung wird in den Menschenrechtsbefund aufgenommen, der auch alle Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrat an den jeweilig geprüften Staat enthält. Das Verfahren ist ein in sich abgeschlossener, dreistufiger Prozess: 1) Prüfung der Menschenrechtssituation im jeweiligen UN-Mitgliedsstaat 2) Implementierung der Empfehlungen zwischen zwei Überprüfungen (alle vier Jahre), die vom Staat entweder angenommen oder freiwillig zugesichert wurden oder zu denen sich der betreffende Mitgliedsstaat sonst/anderweitig verpflichtet hat. 3) Berichterstattung zur Implementierung der Empfehlungen und freiwilligen Verpflichtungen der vorangegangenen Prüfung bei der jeweils nächsten Prüfung. |
| Der Maßstab |
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| Die Informationen, auf denen die Prüfung basiert |
Diese Dokumente sind zehn Wochen vor dem Start der Überprüfung esbetreffenden Staats auf der web site des Büros der Hochkommissärin für Menschenrechte abrufbar. |
Kategorie: — Mo, 06.09.10